Aktueller Infoservice zur Störung
Sie können uns weiterhin unter der Telefonnummer 07720 9727-0 und über unsere Kontaktformulare erreichen. Weitere Kontaktkanäle haben wir Ihnen auf unserer Info-Seite zusammengestellt. Hier finden Sie auch die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen. Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihr Verständnis in der aktuellen Ausnahmesituation.
Elternzeit - Am Stück oder mit Unterbrechungen
Wenn Sie den Antrag auf Elternzeit stellen, müssen Sie für die kommenden zwei Jahre ab Beginn der Elternzeit verbindlich festlegen, in welchem Zeitraum Sie in Elternzeit gehen – oder in welchen beiden Zeiträumen, wenn Sie ihn unterbrechen. Nach diesen zwei Jahren entscheiden Sie sich, ob Sie auch das dritte Jahr Elternzeit nehmen. Wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt, können Sie das verbleibende Jahr zwischen dem dritten und achten Geburtstag Ihres Kindes nutzen. Ist Ihr Kind älter, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Elternzeit.