Elternzeit - Am Stück oder mit Unterbrechungen
Wenn Sie den Antrag auf Elternzeit stellen, müssen Sie für die kommenden zwei Jahre ab Beginn der Elternzeit verbindlich festlegen, in welchem Zeitraum Sie in Elternzeit gehen – oder in welchen beiden Zeiträumen, wenn Sie ihn unterbrechen. Nach diesen zwei Jahren entscheiden Sie sich, ob Sie auch das dritte Jahr Elternzeit nehmen. Wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt, können Sie das verbleibende Jahr zwischen dem dritten und achten Geburtstag Ihres Kindes nutzen. Ist Ihr Kind älter, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Elternzeit.