Leichter zurück in den Beruf
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen nicht kündigen, wenn Sie im Mutterschutz sind oder frühestens acht Wochen vor Beginn Elternzeit beantragt haben. Dennoch war die Geburt eines Kindes früher oft mit Rückschlägen in der Karriere verbunden. Die Elternzeit für Väter und Mütter bietet die Chance, leichter in den Beruf zurückzukehren. In der Elternzeit dürfen Sie bis zu 30 Stunden pro Woche für Ihren Arbeitgeber tätig sein – das erleichtert den Wiedereinstieg.