Aktueller Infoservice zur Störung
Sie können uns weiterhin unter der Telefonnummer 07720 9727-0 und über unsere Kontaktformulare erreichen. Weitere Kontaktkanäle haben wir Ihnen auf unserer Info-Seite zusammengestellt. Hier finden Sie auch die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen. Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihr Verständnis in der aktuellen Ausnahmesituation.
Leichter zurück in den Beruf
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen nicht kündigen, wenn Sie im Mutterschutz sind oder frühestens acht Wochen vor Beginn Elternzeit beantragt haben. Dennoch war die Geburt eines Kindes früher oft mit Rückschlägen in der Karriere verbunden. Die Elternzeit für Väter und Mütter bietet die Chance, leichter in den Beruf zurückzukehren. In der Elternzeit dürfen Sie bis zu 30 Stunden pro Woche für Ihren Arbeitgeber tätig sein – das erleichtert den Wiedereinstieg.