Anspruch

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Aktueller Infoservice zur Störung

Sie können uns weiterhin unter der Telefonnummer 07720 9727-0 und über unsere Kontaktformulare erreichen. Weitere Kontaktkanäle haben wir Ihnen auf unserer Info-Seite zusammengestellt. Hier finden Sie auch die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen. Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihr Verständnis in der aktuellen Ausnahmesituation.

 

Weitere Infos

 

Wann hat mein Baby Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung bei der vivida bkk?

Sind Sie und Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse? Dann haben Sie bereits eine wichtige Voraussetzung erfüllt, damit Ihr Baby Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung bei der vivida bkk hat. Daneben gibt es aber noch weitere, rechtlich festgelegte Bedingungen, um eine Familienversicherung bei Ihrer Krankenkasse beantragen zu können:
 

  • Der Wohnsitz des Familienmitglieds liegt in Deutschland bzw. das Familienmitglied hält sich gewöhnlich in Deutschland auf.
  • Das Familienmitglied ist nicht freiwillig selbst versichert, etwa bei einer anderen Krankenkasse.
  • Es besteht keine Versicherungspflicht für Ihr Familienmitglied, zum Beispiel aufgrund eines eigenen versicherungspflichtigen Einkommens über 400 Euro im Monat.
  • Das Familienmitglied ist nicht von der Versicherungspflicht befreit.
  • Es liegt keine Versicherungsfreiheit vor (versicherungsfrei sind beispielsweise Beamte oder Arbeitnehmer, deren Einkommen einen bestimmten Betrag überschreitet).
  • Ihr Familienmitglied ist nicht hauptberuflich selbstständig.
  • Das Einkommen Ihres Familienmitglieds liegt unter 365 Euro bzw. 450 Euro für Geringbeschäftigte.
07720 9727-0
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