Wann hat mein Baby Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung bei der vivida bkk?
Sind Sie und Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse? Dann haben Sie bereits eine wichtige Voraussetzung erfüllt, damit Ihr Baby Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung bei der vivida bkk hat. Daneben gibt es aber noch weitere, rechtlich festgelegte Bedingungen, um eine Familienversicherung bei Ihrer Krankenkasse beantragen zu können:
- Der Wohnsitz des Familienmitglieds liegt in Deutschland bzw. das Familienmitglied hält sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- Das Familienmitglied ist nicht freiwillig selbst versichert, etwa bei einer anderen Krankenkasse.
- Es besteht keine Versicherungspflicht für Ihr Familienmitglied, zum Beispiel aufgrund eines eigenen versicherungspflichtigen Einkommens über 400 Euro im Monat.
- Das Familienmitglied ist nicht von der Versicherungspflicht befreit.
- Es liegt keine Versicherungsfreiheit vor (versicherungsfrei sind beispielsweise Beamte oder Arbeitnehmer, deren Einkommen einen bestimmten Betrag überschreitet).
- Ihr Familienmitglied ist nicht hauptberuflich selbstständig.
- Das Einkommen Ihres Familienmitglieds liegt unter 365 Euro bzw. 450 Euro für Geringbeschäftigte.