Ende

  1. Babyharmonie
  2. Geburt & Säugling
  3. Familienversicherung
  4. Ende

Wie lange hat mein Kind Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung bei der vivida bkk?

Für Kinder besteht der Versicherungsschutz der Familienversicherung in der Regel bis zum abgeschlossenen 18. Lebensjahr. Ist Ihr Kind arbeitslos, so verlängert sich der Anspruch bis zum vollendeten 23. Lebensjahr. Wenn Ihr Kind eine Ausbildung, ein Studium oder einen Freiwilligendienst absolviert, kann die Familienversicherung bis zum Ende des 25. Lebensjahres verlängert werden. Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, die sich nicht selbst versorgen können, können einen lebenslangen Anspruch auf eine Familienversicherung haben.

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