U-Untersuchungen

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Alles im Blick mit den „U´s“

Für die Vorsorgeuntersuchungen („U´s“) bei Ihrem Kind sind bestimmte Zeiträume vorgegeben:

  • U1: nach der Geburt
  • U2: 3. bis 10. Lebenstag
  • U3: 4. bis 5. Lebenswoche
  • U4: 3. bis 4. Lebensmonat
  • U5: 6. bis 7. Lebensmonat
  • U6: 10. bis 12. Lebensmonat
  • U7: 21. bis 24. Lebensmonat
  • U7a: 34. bis 36. Lebensmonat
  • U8: 46. bis 48. Lebensmonat
  • U9: 60. bis 64. Lebensmonat

Direkt nach der Geburt, noch im Kreißsaal, erfolgt die erste Vorsorgeuntersuchung, die Neugeborenen-Erstuntersuchung oder U1. Dabei prüfen die Ärzte unter anderem, ob die Haut rosig oder verfärbt ist, ob das Kind regelmäßig atmet und ob der Herzschlag und die Reflexe normal sind. Außerdem bekommt das Kind Vitamin K, um Blutungen vorzubeugen.

 

Gut beraten und versorgt

Bei allen Vorsorgeuntersuchungen untersucht der Kinderarzt Ihr Baby körperlich, wiegt es, misst seine Körpergröße und berät Sie in allen Fragen der Kindergesundheit. Damit Sie keine der wichtigen Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Baby verpassen, gibt es verschiedene Erinnerungsangebote wie den Erinnerungsservice der vivida bkk „Früh gewinnt“. Von der U4 bis einschließlich J1 werden die Eltern automatisch an die bevorstehende U-Untersuchung erinnert. Als Belohnung für die nachweislich durchgeführte Untersuchung erhält jedes Kind ein altersgerechtes Geschenk. Hier können Sie sich weitere Informationen zu den Leistungen der vivida bkk unverbindlich und kostenfrei bestellen. Behalten Sie außerdem unsere weiteren Angebote im Blick - wie z.B. Schutzimpfungen - und lassen Sie sich Ihre Vorsorgemaßnahmen im Rahmen des Bonusprogramms der vivida bkk belohnen.   

 

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