Abtreibung ohne Indikation

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Aktueller Infoservice zur Störung

Sie können uns weiterhin unter der Telefonnummer 07720 9727-0 und über unsere Kontaktformulare erreichen. Weitere Kontaktkanäle haben wir Ihnen auf unserer Info-Seite zusammengestellt. Hier finden Sie auch die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen. Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihr Verständnis in der aktuellen Ausnahmesituation.

 

Weitere Infos

 

Abtreibung ohne Indikation

Bei einer Abtreibung ohne Indikation, also ohne medizinische Notwendigkeit, gibt es bestimmte Auflagen:

  • Fristenregelung: Ein Schwangerschaftsabbruch ohne Indikation ist bis zur 12. Woche nach der Befruchtung der Eizelle bzw. bis zur 14. Woche nach Beginn der letzten Monatsblutung zulässig.
  • Vor der Abtreibung müssen Sie eine Beratung bei einer unabhängigen Beratungsstelle wahrnehmen, zum Beispiel bei der pro familia. Diese stellt Ihnen im Anschluss an das Gespräch einen Beratungsschein aus, den Sie Ihrem behandelnden Arzt vor dem Eingriff vorlegen müssen.
  • Der Schwangerschaftsabbruch ist frühestens am 4. Tag nach der Beratung möglich.
  • Die Schwangerschaftskonfliktberatung darf nicht bei dem gleichen Arzt stattfinden, der die Abtreibung durchführt.

 

Liegt keine Indikation vor, so müssen Sie die Kosten der Abtreibung selbst tragen. Ausnahme: Wenn Sie über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der vivida bkk stellen. Die eigentlichen Kosten für den Schwangerschaftsabbruch werden dann vom jeweiligen Bundesland übernommen.

07720 9727-0
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