Die Schwangerschaftskonfliktberatung
Der § 219 StGB sieht vor, dass vor der Abtreibung eine Schwangerschaftskonfliktberatung erfolgen muss. Ohne eine entsprechende Bescheinigung von einer zugelassenen Beratungsstelle darf der Arzt keinen Schwangerschaftsabbruch bei Ihnen vornehmen. Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist eine Orientierungshilfe für schwangere Frauen, die eine Abtreibung in Erwägung ziehen. Zentrales Thema der Beratung ist ein neutrales Gespräch über die Gründe der Abtreibung, ohne Sie dabei unter Druck setzen oder Ihre Entscheidung beeinflussen zu wollen. Ob und warum Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, liegt ganz allein in Ihrer Hand. Bei Bedarf können die Berater auch Tipps für finanzielle und soziale Hilfen während und nach der Schwangerschaft geben. Je nach persönlichem Bedürfnis können Sie sich alleine, in Begleitung, mit Ihrem Partner oder aber auch anonym beraten lassen. Die Berater unterliegen dabei der Schweigepflicht. Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist kostenlos.